Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderung
Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung ist ein Thema, mit dem LERNEN FÖRDERN sich nicht erst seit Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention auseinandersetzt. Sonderpädagogik hat sich in den vergangenen Jahrzehnten beständig entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung weiterentwickelt und sich dabei dem Bedarf von Kindern mit Lernbehinderungen gestellt. Die Behindertenrechtskonvention gibt uns jedoch Anlass, Sonderpädagogik auf den Prüfstand zu stellen und unsere Verbandspositionen zu hinterfragen.
Qualitätsanspruch
Ziel der Bildung und Erziehung in Elternhaus und Schule ist die Teilhabe in der Gesellschaft. Bei Kindern mit Lernbehinderungen geht es um frühzeitige und bestmögliche Förderung und um die Ausbildung von Handlungskompetenzen für ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben von der eigenen Erwerbsarbeit. In den letzten Jahrzehnten wurde ein Fördersystem entwickelt, das durch qualitativ hochwertige Bildung Teilhabe ermöglicht. Hinter diese Qualität wollen wir nicht mehr zurückgehen.
Teilhabe in der Gesellschaft
Förderschulen tragen durch die Einbeziehung außerschulischer Partner, Begegnungsmaßnahmen im Alltag, Kooperationen mit allen Schularten und vieles mehr zum Paradigmenwechsel und zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft bei. Kinder mit Lernbehinderungen gehören durch ihre Pädagogik der Teilhabe selbstverständlich zur Gemeinschaft. Tragfähige Netzwerke zur Unterstützung und Begleitung über die Schulzeit hinaus wurden aufgebaut.
Kulturelle Grundbildung, Lebensbewältigung
Mit ihren individuellen Bildungskonzepten, praxisorientierten Lernmethoden, der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung etc. vermitteln Förderschulen Kindern mit Lernbehinderungen ein gesichertes kulturelles Grundwissen und führen sie zu einer selbständigen Lebensbewältigung. Unterschiedliche Konzepte der Berufsvorbereitung und Berufsorientierung legen Grundlagen für lebenslanges Lernen und bereiten Jugendliche mit Lernbehinderungen auf ein Leben von der eigenen Erwerbsarbeit vor.
Lernorte
Förderschule muss Kindern mit Lernbehinderungen, die die Förderung zeitweise oder kontinuierlich an diesem Lernort benötigen, auch weiterhin ab der Eingangsstufe zur Verfügung stehen. Kinder, die auf diesen besonderen Lernort verzichten können, besuchen in der Regel bereits heute die allgemeine Schule. Eine zufriedenstellende Bildung beinhaltet Lernen in harmonischer Atmosphäre. Voraussetzung dafür ist gegenseitige Wertschätzung und eine positive Grundhaltung gegenüber allen Kindern. Unsere Kinder haben das Recht, dass sie mit ihrer Lernbehinderung respektiert und anerkannt werden. Der Gemeinsame Unterricht hat sich seither gerade für viele unserer Kinder nicht als zielführend erwiesen. Viele Eltern im Verband LERNEN FÖRDERN haben negative Erfahrungen mit der allgemeinen Schule und mit Diskriminierungen ihrer Kinder bereits im Vorschulalter. Dennoch besteht eine große Offenheit gegenüber inklusiver Bildung. Inklusive Bildung muss jedoch fachlich entwickelt werden und darf nicht zu Lasten schwacher Kinder verordnet werden.
Inklusive Bildung, Elternwahlrecht
Inklusive Bildung in der allgemeinen Schule hat auch aus Sicht des LERNEN FÖRDERN – Bundesverbands Vorrang vor der sonderpädagogischen Förderung in der Förderschule. Die notwendigen Rahmenbedingungen sind sowohl in der allgemeinen Schule als auch in der Förderschule herzustellen. Der LERNEN FÖRDERN – Bundesverband fordert für Eltern das Recht, sich für den Lernort allgemeine Schule oder Förderschule für ihr Kind entscheiden zu können.
Feststellung des Förderbedarfs
Dieses Elternwahlrecht muss mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und einer qualifizierten Beratung in Verbindung stehen. Diagnostik und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Experten ist bei Kindern mit Lernbehinderungen entscheidend für eine frühzeitige sonderpädagogische Förderung und damit ausschlaggebend für eine erfolgreiche Schulzeit.
Förderplanung / Zukunftsplanung, Bildung, Durchlässigkeit
Sonderpädagogische Förderung baut auf den Stärken des Kindes auf und muss individuell für jedes Kind gestaltet werden, Grundlage ist die gemeinsame Förderplanung aller an der Bildung und Erziehung Beteiligten. Alle Entscheidungen müssen jederzeit revidiert werden können. Leidenswege von Kindern, die durch Leistungsdruck und Misserfolgserlebnisse durch individuell unangemessen hohe Anforderungen entstehen, darf es für unsere Kinder nicht mehr geben! Der LERNEN FÖRDERN – Bundesverband fordert deshalb dass Kinder jederzeit von einer Schule in die andere Schule (oder in eine Förderklasse) wechseln können.
INKLUSIVE BILDUNG
Aus Sicht des LERNEN FÖRDERN – Bundesverbands:
· muss inklusive Bildung fachlich entwickelt werden
· dürfen bewährte Strukturen und Systeme nur abgebaut werden,
soweit sie mit Sicherheit nicht mehr benötigt werden
· besteht die Gefahr, dass durch Sparmaßnahmen, für Inklusion
notwendige Rahmenbedingungen für Kinder mit nicht offensichtlicher
Behinderung nicht hergestellt oder einfach ausgesetzt werden.
· dürfen unsere Kinder nicht als Vorkämpfer für „eine Schule für alle“
missbraucht werden.
Die UN Konvention hat zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Förderung mit dem Ziel der inklusiven Bildung einen wesentlichen Beitrag geleistet. Wir alle sind gefordert, an der Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft mitzuwirken. Durch die fachliche Entwicklung inklusiver Bildung, durch das Elternwahlrecht, die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und allgemeinen Schulen wird die Förderschule als Lernort, in dem Maße kleiner werden, in dem die allgemeine Schule Kinder mit Lernbehinderungen zufriedenstellend fördern kann.
November 2009 Mechthild Ziegler, Vorsitzende
Teilhabe am Arbeitsleben im Jahr 2007
Stellungnahme des LERNEN FÖRDERN - Bundesverbandes zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V. (pdf, 43 KB)
Schulische Förderung von Kindern mit Lernbehinderungen
Stellungnahme des LERNEN FÖRDERN-Bundesverbands zum Redebeitrag der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (pdf, 41 KB)
LERNEN FÖRDERN Heft 3 / 2007
September 2007
Frühförderung - auf den Anfang kommt es an (pdf, 64 KB)
Stellungnahme von Frau Mechthild Ziegler, Bundesvorsitzende LERNEN FÖRDERN im Februar 2003:
Wird die Teilhabe junger Menschen am Arbeitsleben im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) durch Mittelbewirtschaftung in Frage gestellt?!
Stellungnahme des Landesverbandes LERNEN FÖRDERN
zur Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf"
Verbesserung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit Lernbehinderungen
Mit diesem Positionspapier legt LERNEN FÖRDERN-Bundesverband zur Förderung Lernbehinderter e. V. den Vorschlag zur Koordination und Begleitung der beruflichen und sozialen Eingliederung von Menschen mit Lernbehinderungen vor. Das Positionspapier wurde vom Bundesvorstand in Zusammenarbeit mit Fachleuten erarbeitet und einstimmig verabschiedet.
Pädagogische Leitfragen für die Arbeit an der Förderschule
Gedanken des Landesverbandes Baden-Württemberg zur Qualitätssicherung an der Förderschulen. Diese Dokument liegt im PDF-Format vor. Sie brauchen also den aktuellen Acrobat Reader, den sie unter folgender Adresse downloaden können:
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